Sonntag, 3. Juli 2011

Klimabetrüger unter sich

Röttgen bringt es ungewollt auf den Punkt: "Ohne Klimaschutz keine stabile Weltordnung".



Der Klimaschutz hat für die Staaten der Welt ungefähr die gleichen Auswirkungen, wie der Euro für die EU-Staaten.



Der Weg in die Pleite wird forciert. Die Übernahme bzw. Annektion der Pleitestaaten erfolgt dann durch ihre "Retter". Die "Retter" geben den Ton an. Die Völker werden versklavt. Ihre Kinder und Kindeskinder müssen die Schulden abarbeiten, die ihre korrupten und gekauften Politiker in ihrem Namen abgeschlossen haben.



Verfolgen Sie aufmerksam, was sie mit Griechenland machen, damit Sie wissen, wo es langgeht:



EU-Diktatur: Griechenland wird annektiert

http://nachrichten.amplify.com/2011/07/03/eu-diktatur-griechenland-wird-annektiert/



Frau Merkel hat von Klima so viel Ahnung, wie eine Kuh vom Stricken. Darum geht es aber auch nicht. Das Klima ist nur ein Vorwand, um die Menschheit zu verschulden, dann zu versklaven.



Erst der Euro, dann die Staatspleiten, zu guter Letzt die Annektion, wie jetzt im Testfall Griechenland. http://nachrichten.amplify.com/2011/07/03/eu-diktatur-griechenland-wird-annektiert/



Dann der Klimabetrug, dem die Verarmung des größten Teils der Menschheit folgt, und zu guter Letzt die Versklavung.

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Angela Merkel beim Petersberger Klimadialog  (Foto: AFP)
Merkel beim Petersberger Klimadialog in Berlin

"Der Klimawandel kennt keine Grenzen"

Bundeskanzlerin Angela Merkel befürchtet nach eigenen Worten ohne stärkere Klimaschutzverpflichtungen eine Erderwärmung um weit mehr als zwei Grad. "Man muss zur Kenntnis nehmen, dass das, was jetzt auf dem Tisch liegt, nicht ausreicht", sagte sie in Berlin beim zweiten Petersberger Klimadialog.

Die freiwilligen CO2-Minderungsziele seien zu wenig, sagte Merkel weiter. Die klimaschädlichen Emissionen entwickelten sich weiter sehr besorgniserregend. Extreme Wetterereignisse und steigende Meeresspiegel deuteten auf Phänomene hin, die man sehr ernst nehmen müsse.

Röttgen: Ohne Klimaschutz keine stabile Weltordnung

In einem Beitrag für die "FAZ" hatte Röttgen zuvor gemahnt, es drohe "eine Welt der durch Hunger und Armut ausgelösten Flüchtlingsströme, eine Welt wachsender politischer Extremismen, eine Welt der globalen, aber auch lokalen Instabilitäten und Unsicherheiten". Auch in Durban werde es kein großes verbindliches Abkommen geben, räumte er ein. Es gehe darum, eine "schrittweise zunehmende Rechtsverbindlichkeit" anzustreben. Deutsche Position sei, keine Fortsetzung des Kyoto-Protokolls zu ratifizieren, ohne dass sich die größten Klimasünder USA und China ebenfalls zu rechtlich verbindlichen Schritten verpflichten.

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Montag, 9. Mai 2011

Bundesgerichtshof zu Markenparfümimitaten

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Handel mit Markenparfümimitaten nicht als unlautere vergleichende Werbung nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG untersagt werden kann, wenn keine klare und deutliche Imitationsbehauptung erfolgt, sondern lediglich Assoziationen an die Originale geweckt werden.

Die Beklagten bieten im Internet unter der Marke "Creation Lamis" niedrigpreisige Parfüms an, deren Duft demjenigen bestimmter teurerer Markenparfüms ähnelt. Dabei hatten sie zunächst Bestelllisten verwendet, in denen den Imitaten jeweils ein teureres Markenprodukt gegenübergestellt wurde. Seit mehreren Jahren benutzen sie derartige Bestelllisten aber nicht mehr. Die Klägerin, die hochpreisige Parfüms bekannter Marken vertreibt, hält das Angebot, die Werbung und den Vertrieb der Parfümimitate für wettbewerbswidrig, weil sie als Nachahmung der Originale zu erkennen seien.

Soweit den Beklagten der Handel mit den Imitaten auch ohne Benutzung von Vergleichslisten untersagt werden soll, ist die Klage in den Vorinstanzen erfolglos geblieben. Der Bundesgerichtshof hat auf die dagegen gerichtete Revision der Klägerin das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Das Verbot des § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG richtet sich nicht dagegen, ein Originalprodukt nachzuahmen. Für eine nach dieser Bestimmung unlautere vergleichende Werbung genügt es deshalb nicht, dass das Originalprodukt aufgrund der Aufmachung und Bezeichnung der Imitate lediglich erkennbar wird und mit der Werbung entsprechende Assoziationen geweckt werden. Verboten ist vielmehr eine deutliche Imitationsbehauptung, aus der - ohne Berücksichtigung sonstiger, erst zu ermittelnder Umstände - hervorgeht, dass das Produkt des Werbenden gerade als Imitation des Originalprodukts beworben wird.

Für die Frage, ob eine klare und deutliche Imitationsbehauptung vorliegt, hat das Berufungsgericht allein auf die Sicht der Endverbraucher abgestellt und die Frage insoweit im Streitfall verneint. Die zugrunde liegenden Feststellungen hat das Berufungsgericht - so der BGH - rechtsfehlerfrei getroffen. Das Berufungsurteil enthielt jedoch keine Feststellungen zum Vortrag der Klägerin, die Beklagten hätten sich mit ihren Parfümimitaten auch an Händler gewandt, die wegen ihrer speziellen Kenntnisse aufgrund der Bezeichnungen und Ausstattung der Parfümimitate in der Werbung eine klare Imitationsbehauptung erkannt hätten. Richtet sich die beanstandete Werbung an verschiedene Verkehrskreise, reicht es für die Unlauterkeit aus, wenn deren Voraussetzungen im Hinblick auf einen dieser Verkehrskreise erfüllt sind. Der BGH hat daher das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Das Berufungsgericht wird auch noch zu prüfen haben, ob die Werbung der Beklagten gegenüber Händlern eine unangemessene Ausnutzung des Rufs der Marken der Klägerin darstellt.

Urteil vom 5. Mai 2011 - I ZR 157/09 - Creation Lamis

Kammergericht, Urteil vom 24. Juli 2009 - 5 U 48/06

LG Berlin, Urteil vom 25. Januar 2006 - 97 O 2/05

Karlsruhe, den 5. Mai 2011

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013

Zum Anspruch des Handelsvertreters auf kostenlose Überlassung von Hilfsmitteln

Der Bundesgerichtshof hat heute in zwei Fällen über die Frage entschieden, in welchem Umfang Handelsvertreter gegen den Unternehmer einen Anspruch auf kostenlose Überlassung von Hilfsmitteln haben.

Die Kläger waren Unter-Handelsvertreter der Beklagten, die ihrerseits Finanzprodukte vertreibt. Die Beklagte bietet ihren Handelsvertretern kostenpflichtige Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen an. Zur Unterstützung ihrer Vermittlungstätigkeit können die Handelsvertreter von der Beklagten ferner verschiedene mit deren Logo versehene Artikel wie Briefpapier, Visitenkarten, Datenerhebungsbögen und Werbegeschenke aller Art gegen Entgelt erwerben. Das gleiche gilt für die von der Beklagten herausgegebene Zeitschrift "Finanzplaner", die die Handelsvertreter für die von ihnen betreuten Kunden bestellen können. Die Kläger machten von diesen Angeboten Gebrauch. Die dadurch entstandenen Kosten wurden vereinbarungsgemäß dem jeweiligen Provisionskonto belastet.

Aufgrund eines zwischen den Parteien gesondert abgeschlossenen Vertrages wurde den Klägern die Nutzung der Vertriebssoftware der Beklagten gegen Zahlung eines gleichfalls seinem Provisionskonto belasteten Entgelts in Höhe von 80 € monatlich ermöglicht. Mit der Klage verlangen die Kläger Zahlung der einbehaltenen Beträge.


Das Landgericht hat die Klage in einem Fall (VIII ZR 10/10) vollständig, im anderen Fall mit Ausnahme der Kosten des Softwarepaktes abgewiesen. Auf die Berufungen der Kläger hat das Oberlandesgericht die Urteile abgeändert und die Beklagte zur Rückzahlung der einbehaltenen Beträge mit Ausnahme der Kosten für Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen verurteilt. Die dagegen gerichteten Revisionen der Beklagten hatten teilweise Erfolg. Die auf eine Erstattung der Fortbildungskosten gerichteten Anschlussrevisionen der Kläger sind zurückgewiesen worden.

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Handelsvertreter nur insoweit einen Anspruch auf kostenlose Überlassung von Hilfsmitteln gemäß § 86a HGB* haben, als sie auf diese angewiesen sind, um ihrer Pflicht zur Vermittlung beziehungsweise zum Abschluss von Geschäften nachzukommen. Dies hat der Bundesgerichtshof im vorliegenden Fall für das Softwarepaket bejaht, da es Komponenten enthält, ohne die eine Vermittlungstätigkeit der Kläger nicht möglich gewesen wäre. Demgegenüber hat der Handelsvertreter die in seinem Geschäftsbetrieb anfallenden Aufwendungen selbst zu tragen. Hierzu gehören insbesondere die Büroausstattung des Handelsvertreters, aber auch Werbegeschenke sowie die – nicht als Produktbroschüre anzusehende - Zeitschrift "Finanzplaner", die der Handelsvertreter zur allgemeinen Kundenpflege einsetzt. Auch die Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen musste die Beklagte den Klägern nicht kostenlos gewähren, da es dabei nicht um die Vermittlung von Produktinformationen, sondern um den Erwerb zusätzlicher Qualifikationen ging, die die Kläger benötigten, um ihr Tätigkeitsfeld – z. B. auf den Vertrieb von Immobilien – zu erweitern. Demzufolge hat der Bundesgerichtshof bezüglich der übrigen Positionen einen Anspruch der Kläger auf Auszahlung der einbehaltenen Beträge verneint.

* § 86a HGB

(1) Der Unternehmer hat dem Handelsvertreter die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen, wie Muster, Zeichnungen, Preislisten, Werbedrucksachen, Geschäftsbedingungen, zur Verfügung zu stellen.



(3) Von den Absätzen 1 und 2 abweichende Vereinbarungen sind unwirksam.

Urteil vom 4. Mail 2011 - VIII ZR 10/10

LG Hannover - Urteil vom 10. Februar 2009 - 26 O 51/08

OLG Celle - Urteil vom 10. Dezember 2009 - 11 U 50/09

und

Urteil vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 11/10

LG Hannover - Urteil vom 2. März 2009 - 24 O 40/08

OLG Celle - Urteil vom 10. Dezember 2009 - 11 U 51/09

Karlsruhe, den 4. Mai 2011

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Hausverlosung im Internet

Für alle, die ihr Haus verlosen wollen:

Verurteilung wegen "Hausverlosung" im Internet rechtskräftig


Das Landgericht München I hat den Angeklagten mit Urteil vom 29. März 2010 wegen unerlaubter Ausspielung in Tateinheit mit Betrug in 18.294 tateinheitlichen Fällen u.a. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt; die Vollstreckung der Strafe hat es zur Bewährung ausgesetzt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts veranstaltete der Angeklagte in der Zeit von Dezember 2008 bis Februar 2009 im Internet ein Gewinnspiel, bei dem als Hauptpreis eine ihm gehörende Doppelhaushälfte verlost werden sollte. Um an der Verlosung teilnehmen zu können, mussten die Spielteilnehmer eine Teilnahmegebühr von 19 € entrichten und mehrere Quizfragen zutreffend beantworten. Auf seiner Internetseite hatte der Angeklagte u.a. versichert, dass es sich bei der Verlosung um ein "zulässiges Geschicklichkeitsspiel" handele, das nach den "rechtlichen Vorgaben" konzipiert sei. Tatsächlich war er von den zuständigen Behörden darauf hingewiesen worden, dass eine abschließende rechtliche Prüfung des von ihm geplanten Spiels aufgrund fehlender Unterlagen zwar noch nicht möglich sei, die Vermutung aber nahe liege, dass es sich hierbei um ein unerlaubtes Glücksspiel handeln dürfte. Dies entsprach im Wesentlichen einem Rechtsrat, den der Angeklagte zuvor auch von seinen Rechtsanwälten bekommen hatte, wonach die Rechtslage als "unklar" eingeschätzt und ein weiteres Vorgehen nur im Einvernehmen mit den Behörden empfohlen wurde. Der Angeklagte, der aufgrund des Schriftverkehrs mit einem Einschreiten der Behörden rechnen musste, nahm dennoch den Spielbetrieb auf. Ende Januar 2009 erging die Untersagungsverfügung. Die hiergegen zunächst eingelegten Rechtsmittel nahm der Angeklagte alsbald zurück und er stoppte die weitere Durchführung des Spiels. Bis zur Einstellung des Spielbetriebes nahmen 18.294 Personen an dem Gewinnspiel teil, zahlreiche davon auch mehrfach. Insgesamt erlangte der Angeklagte hierdurch 404.833 €, wovon er nur einen geringen Betrag (4.833 €) an einige der Spielteilnehmer zurückzahlte, die ihm zum Teil mit der Einschaltung eines Rechtsanwaltes gedroht hatten. Den überwiegenden Teil des Geldes verbrauchte er für eigene Zwecke.

Der Senat hat mit Zustimmung des Generalbundesanwaltes die Strafverfolgung auf den Vorwurf des Betruges beschränkt (§ 154a StPO), da die Feststellungen des Landgerichts nicht ausreichten, um die Verurteilung wegen einer unerlaubten Ausspielung (§ 287 StGB) zu tragen. Auf die Revision des Angeklagten gegen das landgerichtliche Urteil war der Schuldspruch entsprechend der Beschränkung abzuändern. Im Übrigen blieb das Rechtsmittel des Angeklagten erfolglos. Die Verurteilung des Angeklagten wegen Betruges in 18.294 tateinheitlichen Fällen ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 15. März 2011 – 1 StR 529/10;

LG München I, Urteil vom 29. März 2010 – 5 KLs 382 Js 35199/09

Karlsruhe, den 26. April. 2011

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Donnerstag, 28. April 2011

Gauner an der Macht?

Was werden wir in ein paar Jahren über Merkel & Co. lesen ...

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Schröder in verbotene Parteispende verwickelt




Gerhard Schroeder und Carsten Maschmeyer bei einem Bundesliga-Spiel von Hannover 96 gegen Borussia Moenchengladbach 2007. © AP Fotograf: Fabian Bimmer


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Bildunterschrift:

Gerhard Schröder und Carsten Maschmeyer.

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Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder wurde finanziell stärker vom umstrittenen AWD-Gründer Carsten Maschmeyer unterstützt als bislang bekannt. Neben einer zunächst anonymen Spende für Schröders Landtagswahlkampf 1998 über 650.000 DM, über die es bereits Berichte gegeben hat, gab es nach Recherchen des NDR Politmagazins "Panorama" offenbar eine weitere, bisher unbekannte Zuwendung Maschmeyers von rund 150.000 DM.

Darüber hinaus wurde Schröders Kanzler-Wahlkampf 1998 nach "Panorama"-Recherchen auch aus der niedersächsischen Staatskanzlei heraus geplant und organisiert, was nach Einschätzung des renommierten Düsseldorfer Verfassungsrechtlers Prof. Martin Morlok "eindeutig verfassungswidrig" war. Der damalige Chef der Staatskanzlei und heutige Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Frank-Walter Steinmeier, wusste offensichtlich von diesen verfassungswidrigen Aktionen und billigte sie. Das belegen seine Zeichnungskürzel auf diversen Schriftstücken aus der Staatskanzlei Hannover, die "Panorama" vorliegen. Auf Anfrage teilte Steinmeier schriftlich mit, dass etwaige politische Aktivitäten "außerhalb der dienstlichen Verantwortung dieser Mitarbeiter erfolgten".

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Montag, 14. März 2011

Die Menschheit rottet sich selbst aus...

... durch ihre Abwendung von Gott. Damit geben die Menschen dem Fürst dieser Welt, Satan, freie Hand. Die Auswirkungen der Werke Satans sind auf den Bildern sichtbar.



Doch es kommt noch viel schlimmer. Was noch fehlt, sind ...



... Die 7 Plagen!



In Offenbarung 16 sind sie genau beschrieben:



Die Offenbarung Jesu

Bibeltext: Luther 1545



Das 16. Kapitel



1. Und ich hörete eine große Stimme aus dem Tempel, die sprach zu den

sieben Engeln: Gehet hin und gießet aus die Schalen des Zornes GOttes

auf die Erde.



2. Und der erste ging hin und goß seine Schale aus auf die Erde. Und

es ward eine böse und arge Drüse an den Menschen, die das Malzeichen

des Tieres hatten, und die sein Bild anbeteten.



3. Und der andere Engel goß aus seine Schale ins Meer. Und es ward

Blut, als eines Toten; und alle lebendigen Seelen starben in dem Meer.



4. Und der dritte Engel goß aus seine Schale in die Wasserströme und

in die Wasserbrunnen. Und es ward Blut.



5. Und ich hörete den Engel sagen: HErr, du bist gerecht, der da ist,

und der da war, und heilig, daß du solches geurteilt hast.



6. Denn sie haben das Blut der Heiligen und der Propheten vergossen,

und Blut hast du ihnen zu trinken gegeben; denn sie sind’s wert.



7. Und ich hörete einen andern Engel aus dem Altar sagen: Ja, HErr,

allmächtiger GOtt, deine Gerichte sind wahrhaftig und gerecht.



8. Und der vierte Engel goß aus seine Schale in die Sonne, und ward

ihm gegeben, den Menschen heiß zu machen mit Feuer.



9. Und den Menschen ward heiß vor großer Hitze, und lästerten den

Namen GOttes, der Macht hat über diese Plagen; und taten nicht Buße,

ihm die Ehre zu geben.



10. Und der fünfte Engel goß aus seine Schale auf den Stuhl des

Tieres. Und sein Reich ward verfinstert; und sie zerbissen ihre Zungen

vor Schmerzen



11. und lästerten GOtt im Himmel vor ihren Schmerzen und vor ihren

Drüsen; und taten nicht Buße für ihre Werke.



12. Und der sechste Engel goß aus seine Schale auf den großen

Wasserstrom Euphrat; und das Wasser vertrocknete, auf daß bereitet

würde der Weg den Königen vom Aufgang der Sonne.



13. Und ich sah aus dem Munde des Drachen und aus dem Munde des Tieres

und aus dem Munde des falschen Propheten drei unreine Geister gehen

gleich den Fröschen.



14. Und sind Geister der Teufel; die tun Zeichen und gehen aus zu den

Königen auf Erden und auf den ganzen Kreis der Welt, sie zu versammeln

in den Streit auf jenen großen Tag GOttes, des Allmächtigen.



15. Siehe, ich komme wie ein Dieb! Selig ist, der da wachet und hält

seine Kleider, daß er nicht bloß wandele, und man nicht seine Schande

sehe.



16. Und er hat sie versammelt an einen Ort, der da heißt auf hebräisch

Harmageddon.



17. Und der siebente Engel goß aus seine Schale in die Luft. Und es

ging aus eine Stimme vom Himmel aus dem Stuhl, die sprach: Es ist

geschehen.



18. Und es wurden Stimmen und Donner und Blitze; und ward ein großes

Erdbeben, daß solches nicht gewesen ist, seit der Zeit Menschen auf

Erden gewesen sind, solches Erdbeben also groß.



19. Und aus der großen Stadt wurden drei Teile, und die Städte der

Heiden fielen. Und Babylon, der großen, ward gedacht vor GOtt, ihr zu

geben den Kelch des Weins von seinem grimmigen Zorn.



20. Und alle Inseln entflohen, und keine Berge wurden funden.



21. Und ein großer Hagel als ein Zentner fiel vom Himmel auf die

Menschen. Und die Menschen lästerten GOtt über der Plage des Hagels;

denn seine Plage ist sehr groß.





Welches Ereignis löst diese 7 Plagen aus?





Offenbarung Kapitel 13,



15. Und es ward ihm gegeben, daß es dem Bilde des Tieres den Geist

gab, daß des Tieres Bild redete; und daß es machte, daß, welche nicht

des Tieres Bild anbeteten, ertötet würden.



16. Und machte allesamt, die Kleinen und Großen, die Reichen und

Armen, die Freien und Knechte, daß es ihnen ein Malzeichen gab an ihre

rechte Hand oder an ihre Stirn,



17. daß niemand kaufen oder verkaufen kann, er habe denn das

Malzeichen oder den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.



18. Hier ist Weisheit. Wer Verstand hat, der überlege die Zahl des

Tieres; denn es ist eines Menschen Zahl, und seine Zahl ist

sechshundert und sechsundsechzig.





Anmerkung:

Das Tier in den Versen 15, 17 und 18 ist der Pontifex Maximus, der Papst!





Offenbarung Kapitel 14,



9. Und der dritte Engel folgete diesem nach und sprach mit großer

Stimme: So jemand das Tier anbetet und sein Bild und nimmt das

Malzeichen an seine Stirn oder an seine Hand,



10. der wird von dem Wein der Zornes GOttes trinken, der eingeschenket

und lauter ist in seines Zornes Kelch; und wird gequälet werden mit

Feuer und Schwefel vor den heiligen Engeln und vor dem Lamm.



11. Und der Rauch ihrer Qual wird aufsteigen von Ewigkeit zu Ewigkeit;

und sie haben keine Ruhe Tag und Nacht, die das Tier haben angebetet

und sein Bild, und so jemand hat das Malzeichen seines Namens angenommen.



12. Hier ist Geduld der Heiligen; hier sind, die da halten die Gebote

GOttes und den Glauben an JEsum.





Anmerkung:

Das Tier in den Versen 9 und 11 ist der Pontifex Maximus, der Papst!



Niemand wird vor Gott eine Ausrede haben.



Lesen Sie auch:



Papst gesteht Mord an Jesus Christus

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Montag, 21. Februar 2011

Von der deutschen Parteien-Diktatur zur Demokratie: Gewaltfreier Widerstand gegen korrupte Politiker

Wie kommt Deutschland aus dem Teufelskreis "Parteien- und Banken-Diktatur" heraus? 


Lesen Sie:

Von der Diktatur zur Demokratie:
Ein Leitfaden für die Befreiung von Gene Sharp
EUR 9,95 in jeder Buchhandlung und bei Amazon






198 Methoden des gewaltfreien Widerstands
http://www.aeinstein.org/organizations/org/198_methods.pdf



Die Tagesschau schrieb:

Ein Büchlein mit weltweiter Schlagkraft

Nur 93 Seiten zählt die Originalausgabe - doch das Büchlein "Von der Diktatur zur Demokratie - ein Leitfaden für die Befreiung" dient vielen Oppositionellen auf der ganzen Welt als Handlungsstrang für einen friedlichen Protest. Verfasst wurde das Buch von Gene Sharp. Weiter lesen:
http://www.tagesschau.de/ausland/genesharp102.html

Hier das Original in Englisch zum kostenlosen Download:
http://www.aeinstein.org/organizations/org/FDTD.pdf

Quelle: Albert Einstein Institution
http://www.aeinstein.org/










Siehe auch: 


"Der totale Betrug am Volk: Bad Banks = Bad Politicians - oder Die Betrüger-Banken unserer korrupten Politiker"